Handelsregister · HRB 14217
Chronologischer Auszug
Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien · Amtsgericht Dortmund
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien b) Dortmund c) Die Gesellschaft soll, soweit rechtlich möglich, Träger aller Lizenzen sein, die ihre Mannschaften, insbesondere ihre Fußballmannschaften, zur Benutzung von Einrichtungen zur Durchführung internationaler oder nationaler Clubwettbewerbe berechtigen, insbesondere Träger der Lizenzen zur Benutzung der Vereinseinrichtungen des DFB. - die Fortführung und die Weiterentwicklung des bisherigen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes des BV. Borussia 09 e. V. Dortmund mit dem Sitz in Dortmund, insbesondere das Betreiben des Fußballsports einschließlich des Profifußballs unter der Bezeichnung Borussia Dortmund oder hieraus abgeleiteter Kürzel (z. B. BVB) und die Verwertung bzw. Nutzung aller zur Verfügung stehenden gegenwärtigen und künftigen Rechte. Weiterer Unternehmensgegenstand sind der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Gründung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen jeder Rechtsform im In- und Ausland sowie deren Management sowie der Erwerb weiterer Gesellschaftsanteile an der Westfalenstadion Dortmund GmbH & Co. KG. Weiterer Unternehmensgegenstand sind der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Gründung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen jeder Rechtsform im In- und Ausland sowie deren Management. Der Erwerb von Beteiligungen an anderen vom Ligaverband lizenzierten Fußball- Kapitalgesellschaften ist ausgeschlossen. | 1.950.000,00 EUR | a) Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. b) Persönlich haftender Gesellschafter: Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH | a) Kommanditgesellschaft auf Aktien Beginn: 26./28. Februar 2000 Satzung vom 26./28. Februar 2000 zuletzt geändert am 05.11.2002 | a) 05.11.2003 Raddatz b) Tag der ersten Eintragung: 12.04.2000 Satzung Blatt 16 ff. SB Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.11.2003. | |
| 2 | a) Die Hauptversammlung vom 25.11.2003 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachung) und § 5 Ziff. 5 (Aktien) beschlossen. | a) 02.12.2003 Schieck-Kosziol b) Satzung Bl. 248 ff SB | ||||
| 3 | 19.500.000,00 EUR | a) 06.08.2004 Raddatz b) Aufgrund fehlerhafter Umschreibung von Amts wegen berichtigt. | ||||
| 4 | a) Kommanditgesellschaft auf Aktien b) Von Amts wegen berichtigend eingetragen zu lfd. Nr. 1 Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.09.2005 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 9.750.000,00 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt höchstens jedoch um 9.750.000,00 Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in das die jeweilige Ausgabe fällt, am Gewinn teil. Von Amts wegen berichtigend eingetragen zu lfd. Nr. 1 Die persönlich haftende Gesellschafterin ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Kommanditaktionäre ganz oder teilweise auszuschließen - bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem Betrag von insgesamt 1.950,000,00 Euro berechnet unter Berücksichtigung etwaiger Bezugsrechtsausschlüsse im Rahmen einer Weiterveräußerung erworbener eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 AktG-, um die neuen Aktien zu einem Platzierungspreis auszugeben, der den Börsenpreis der bereits böresennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Platzierungspreises nicht wesentlich unterschreiet, bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmen im Rahmen des Unternehmensgegenstandes gem. § 2 dieser Satzung, oder um innerhlab von 30 Tagen nach der erstmaligen Notierung der Aktien der Gesellschaft an einer in- oder ausländischen Börse bis zu 500.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) zur Deckung der dem Konsortialführer anlässlich des Börsenganges der Gesellschaft eingeräumten Mehrzuteilungsoption an den Konsortialführer zur Verfügung zu stellen. Soweit die persönlich haftende Gesellschafterin von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Kommanditaktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Von Amts wegen berichtigend eingetragen zu lfd. Nr. 1 Durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag wurde ferner eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu Euro 700.000,00 beschlossen. | a) 20.10.2004 Raddatz | ||||
| 5 | 29.250.000,00 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 17.10.2000 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 9.750.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 04.10.2004 ist § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. | a) 22.10.2004 Schieck-Kosziol b) Satzung Bl. 276 ff SB. | |||
| 6 | b) Von Amts wegen berichtigend eingetragen zu lfd. Nr. 4 Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.10.2000 ist die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.09.2005 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 9.750.000,00 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt höchstens jedoch um 9.750.000,00 Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in das die jeweilige Ausgabe fällt, am Gewinn teil. Von Amts wegen berichtigend eingetragen zu lfd. Nr. 4 Die persönlich haftende Gesellschafterin ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Kommanditaktionäre ganz oder teilweise auszuschließen - bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem Betrag von insgesamt 1.950,000,00 Euro berechnet unter Berücksichtigung etwaiger Bezugsrechtsausschlüsse im Rahmen einer Weiterveräußerung erworbener eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 AktG-, um die neuen Aktien zu einem Platzierungspreis auszugeben, der den Börsenpreis der bereits böresennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Platzierungspreises nicht wesentlich unterschreitet, bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmen im Rahmen des Unternehmensgegenstandes gem. § 2 dieser Satzung, oder um innerhalb von 30 Tagen nach der erstmaligen Notierung der Aktien der Gesellschaft an einer in- oder ausländischen Börse bis zu 500.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) zur Deckung der dem Konsortialführer anlässlich des Börsenganges der Gesellschaft eingeräumten Mehrzuteilungsoption an den Konsortialführer zur Verfügung zu stellen. Soweit die persönlich haftende Gesellschafterin von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Kommanditaktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. | a) 25.10.2004 Raddatz | ||||
| 7 | a) Satzung vom 26.02.2000 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss des Aufsichtsrates vom 04.10.2004 geändert. | a) 25.10.2004 Raddatz b) Aufgrund fehlerhafter Umschreibung von Amts wegen ergänzt. | ||||
| 8 | a) Von Amts wegen aus systemtechnischen Gründen und berichtigend zu lfd. Nr. 7 eingetragen: Satzung zuletzt geändert am 04.10.2004 (vlg. Eintragung zu lfd. Nr. 5). b) Von Amts wegen berichtigend zu lfd. Nr. 6 eingetragen: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.10.2000 ist die persönlich haftende Gesellschafterin weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Kommanditaktionäre ganz oder teilweise auszuschließen bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem Betrag von insgesamt 1.950,000,00 Euro -berechnet unter Berücksichtigung etwaiger Bezugsrechtsausschlüsse im Rahmen einer Weiterveräußerung erworbener eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 AktG-, um die neuen Aktien zu einem Platzierungspreis auszugeben, der den Börsenpreis der bereits böresennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Platzierungspreises nicht wesentlich unterschreitet, bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmen im Rahmen des Unternehmensgegenstandes gem. § 2 dieser Satzung, oder um innerhalb von 30 Tagen nach der erstmaligen Notierung der Aktien der Gesellschaft an einer in- oder ausländischen Börse bis zu 500.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) zur Deckung der dem Konsortialführer anlässlich des Börsenganges der Gesellschaft eingeräumten Mehrzuteilungsoption an den Konsortialführer zur Verfügung zu stellen. Soweit die persönlich haftende Gesellschafterin von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Kommanditaktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Von Amts wegen berichtigend zu lfd. Nr. 4 eingetragen: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.10.2000 wurde eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu Euro 700.000,00 beschlossen. | a) 29.10.2004 Raddatz | ||||
| 9 | a) Die Hauptversammlung vom 16.11.2004 hat die persönlich haftende Gesellschafterin gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2 - 4 AktG zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 Ziff. 4 (Aktien) beschlossen. | a) 17.12.2004 Schieck-Kosziol b) Satzung Bl. 314 ff SB | ||||
| 10 | a) Die Hauptversammlung vom 22.11.2005 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Aktien, Bedingtes Kapital , Genehmigtes Kapital ), § 12 (Kompetenzen, Befugnisse und Ausschüsse), § 14 (Ordentliche und außerordentliche Hauptversammlung) und § 15 (Vorsitz, Abstimmung) beschlossen. b) Die von der Hauptversammlung am 17.10.2000 beschlossene bedingte Kapitalerhöhung um bis zu 700.000,00 Euro ist aufgehoben. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.11.2005 wurde eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu Euro 14.625.000,00 zur Durchführung von bis zum 31.10.2010 begebenen Options / und oder Wandelanleihen beschlossen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31. Oktober 2010 durch Ausgabe von bis zu 14.625.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 14.625.000,00 Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. | a) 30.11.2005 Bauß | ||||
| 11 | 43.875.000,00 EUR | a) Aufgrund der von der Hauptversammlung am 22.11.2005 erteilten Ermächtigung (§ 5 Ziff. 4 der Satzung) ist das Grundkapital der Gesellschaft von 29.250.000,00 EURO durch Beschluss der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin mit Zustimmung des Aufsichtsrates um 14.625.000,00 EURO auf 43.875.000,00 EURO durch Ausgabe von 14.625.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) erhöht. Diese am 17.05.2006 von der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist im vollen Umfang von 14.625.000,00 EURO durchgeführt. Die Satzung ist geändert in § 4 ( Grundkapital ) und § 5 Ziff. 1,4 ( Aktien ). | a) 23.06.2006 Schieck-Kosziol | |||
| 12 | c) Von Amts wegen berichtigend eingetragen: Die Gesellschaft soll, soweit rechtlich möglich, Träger aller Lizenzen sein, die ihre Mannschaften, insbesondere ihre Fußballmannschaften, zur Benutzung von Einrichtungen zur Durchführung internationaler oder nationaler Clubwettbewerbe berechtigen, insbesondere Träger der Lizenzen zur Benutzung der Vereinseinrichtungen des DFB. - die Fortführung und die Weiterentwicklung des bisherigen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes des BV. Borussia 09 e. V. Dortmund mit dem Sitz in Dortmund, insbesondere das Betreiben des Fußballsports einschließlich des Profifußballs unter der Bezeichnung Borussia Dortmund oder hieraus abgeleiteter Kürzel (z. B. BVB) und die Verwertung bzw. Nutzung aller zur Verfügung stehenden gegenwärtigen und künftigen Rechte. Weiterer Unternehmensgegenstand sind der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Gründung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen jeder Rechtsform im In- und Ausland sowie deren Management. Der Erwerb von Beteiligungen an anderen vom Ligaverband lizenzierten Fußball-Kapitalgesellschaften ist ausgeschlossen. | a) 14.08.2006 Bauß | ||||
| 13 | a) Die Hauptversammlung vom 15.08.2006 hat ein genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2006) geschaffen und entsprechend wurde die Änderung der Satzung in § 5 Ziff. 4 (Aktien) beschlossen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.07.2011 durch Ausgabe von bis zu 21.937.500 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag ( Stückaktien ) gegen Bar-/ und oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 21.937.500 Euro zu erhöhen. | a) 23.08.2006 Schieck-Kosziol b) Satzung Bl. 358 ff SB | ||||
| 14 | 61.425.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 15.08.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals von 43.875.000,00 Euro um bis zu 17.550.000,00 Euro auf 61.425.000,00 Euro beschlossen durch Ausgabe von bis zu 17.550.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und im Übrigen, soweit das mittelbare Bezugsrecht der Kommanditaktionäre nicht ausgeübt wird, gegen Sacheinlage. Die Erhöhung des Grundkapitals ist in voller Höhe durchgeführt. Die Satzung wurde in Anpassung an diese Kapitalerhöhung in § 4 (Grundkapital) und § 5 Ziff. 1 (Aktien) geändert. | a) 19.09.2006 Schieck-Kosziol | |||
| 15 | b) Von Amts wegen berichtigend zu lfd. Nr. 10 erneut eingetragen: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.11.2005 wurde eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu Euro 14.625.000,00 zur Durchführung von bis zum 31.10.2010 begebenen Options / und oder Wandelanleihen beschlossen. | a) 19.09.2006 Bauß | ||||
| 16 | a) Die Hauptversammlung vom 27:11:2007 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen) beschlossen. | a) 30.11.2007 Schieck-Kosziol | ||||
| 17 | b) Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Rheinlanddamm 207-209, 44137 Dortmund | a) Die Hauptversammlung vom 24.11.2009 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Ordentliche und außerordentliche Hauptversammlung) beschlossen. | a) 01.12.2009 Schieck-Kosziol | |||
| 18 | a) Die Hauptversammlung vom 30.11.2010 hat ein genehmigtes Kapital geschaffen und eine Neufassung der Satzung in § 5 Ziff 4 (Aktien) beschlossen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 29.11.2015 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 30.712.500,00 EURO zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010). | a) 06.12.2010 Schieck-Kosziol | ||||
| 19 | a) Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 14.09.2011 die Änderung der Satzung in § 5 (Aktien) beschlossen. | a) 21.09.2011 Schieck-Kosziol | ||||
| 20 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.09.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.09.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.09.2013 mit der BVB Stadion Holding GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 12509) verschmolzen. | a) 02.10.2013 Schieck-Kosziol | ||||
| 21 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.09.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.09.2013 mit der BVB Stadion Holding GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 12509) verschmolzen. | a) 08.11.2013 Schieck-Kosziol b) Von Amts wegen zu lfd. Nr. 20 berichtigend eingetragen . | ||||
| 22 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.10.2013 mit der BVB Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 19658) verschmolzen. | a) 19.11.2013 Schieck-Kosziol | ||||
| 23 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.11.2013 mit der BVB Stadion GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 19764) verschmolzen. | a) 27.11.2013 Schieck-Kosziol | ||||
| 24 | 67.545.011,00 EUR | a) Aufgrund der von der Hauptversammlung am 30. November2010 erteilten Ermächtigung (§ 5 Ziffer 3 der Satzung) ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Beschluss der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin mit Zustimmung des Aufsichtsrates um 6.120.011,00 EURO auf 67.545.011,00 EURO durch Ausgabe von 6.120.011 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) (die "Neuen Aktien") gegen Bareinlagen erhöht. Diese am 27. Juni 2014 von der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist im vollen Umfang von 6.120.011,00 EURO durchgeführt. Das Grundkapital beträgt jetzt 67.545.011,00 EUR; die §§ 4 (Grundkapital) und 5 (Aktien) der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) sind geändert. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 29. November 2015 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 24.592.489,00 EURO zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010). | a) 03.07.2014 Schieck-Kosziol | |||
| 25 | 92.000.000,00 EUR | a) Aufgrund der von der Hauptversammlung am 30. November 2010 erteilten Ermächtigung (§ 5 Ziffer 3 der Satzung) ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Beschlüsse der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin mit Zustimmung des Aufsichtsrates um 24.454.989,00 EURO auf 92.000.000,00 EURO durch Ausgabe von 24.454.989 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) (die "Jungen Aktien") gegen Bareinlagen erhöht. Diese am 21. August 2014 und am 9. September 2014 von der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist im vollen Umfang von 24.454.989,00 EURO durchgeführt. Das Grundkapital beträgt jetzt 92.000.000,00 EURO; § 4 (Grundkapital) und § 5 (Aktien) der Satzung sind entsprechend geändert. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist nunmehr noch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 29. November 2015 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Barund/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 137.500,00 EURO zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010). | a) 10.09.2014 Schieck-Kosziol | |||
| 26 | a) Die Hauptversammlung vom 24.11.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Bekanntmachungen und Informationen), 7 (Geschäftsführervergütung), 8 (Aufsichtsrat, Amtsdauer), 10 (Verfahren), 11 (Beschlüsse des Aufsichtsrats) und 13 (Vergütung) beschlossen. b) Die Satzung ist in § 5 Ziff. 3 (Aktien) wie folgt neu gefasst: Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23.11.2019 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 23.000.000,00 EURO zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Die Kommanditaktionäre haben auf von der Gesellschaft begebene neue Aktien grundsätzlich ein gesetzliches Bezugsrecht. Die neuen Aktien können auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Kommanditaktionären zum Bezug anzubieten. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Kommanditaktionäre zu entscheiden. Das Bezugsrecht kann ausgeschlossen werden a) für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsrechtsverhältnisses ergeben, b) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem Betrag von insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses Genehmigten Kapitals 2014 oder, sollte dieser Betrag niedriger sein, von insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals (jeweils unter Anrechnung der während der Laufzeit dieser Ermächtigung etwaigen Ausnutzung anderweitiger Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG), wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet, c) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Beteiligungen, Immobilien, Rechten und Forderungen gegen die Gesellschaft. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. | a) 27.11.2014 Schieck-Kosziol | ||||
| 27 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 30.08.2018 mit der Sports & Bytes GmbH mit Sitz in Dortmund, (Amtsgericht Dortmund, HRB 14983) durch Aufnahme verschmolzen. | a) 22.11.2018 Kremser | ||||
| 28 | a) Die Hauptversammlung vom 25.11.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Geschäftsführervergütung), 13 (Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates) und 20 (Inkompatibilität) beschlossen. | a) 29.11.2019 Scheideler | ||||
| 29 | a) Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 09.03.2020 die Änderung der Fassung der Satzung in § 5 (Aktien) beschlossen. | a) 07.05.2020 Kremser | ||||
| 30 | a) Die Hauptversammlung vom 19.11.2020 hat ein neues genehmigtes Kapital wie folgt geschaffen und als neue Ziffer 3 in § 5 (Aktien) eingefügt: Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellchaft bis zum 18. November 2025 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 18.4000.000,00 EURO zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020) | a) 03.12.2020 Kremser | ||||
| 31 | a) Die Hauptversammlung vom 19.11.2020 hat ein neues genehmigtes Kapital wie folgt geschaffen und als neue Ziffer 3 in § 5 (Aktien) eingefügt: Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellchaft bis zum 18. November 2025 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 18.400.000,00 EURO zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020) | a) 04.12.2020 Kremser b) Von Amts wegen berichtigend zur Eintragung lfd. Nr. 30 eingetragen | ||||
| 32 | b) Die Hauptversammlung vom 19.11.2020 hat ein neues genehmigtes Kapital wie folgt geschaffen und als neue Ziffer 3 in § 5 (Aktien) eingefügt: Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellchaft bis zum 18. November 2025 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 18.400.000,00 EURO zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020) | a) 09.12.2020 Kremser b) Von Amts wegen berichtigend zur Eintragung lfd. Nr. 31 eingetragen. | ||||
| 33 | 110.396.220,0 0 EUR | a) Aufgrund der von der Hauptversammlung am 19.11.2020 erteilten Ermächtigung (§ 5 Ziffer 3 der Satzung) ist das Grundkapital der Gesellschaft durch Beschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin vom 16.09.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom gleichen Tag um 18.396.220,00 EUR auf 110.396.220,00 EUR durch Ausgabe von 18.396.220 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bareinlagen erhöht. Diese Erhöhung des Grundkapitals ist im vollen Umfang von 18.396.220,00 EUR durchgeführt. Das Grundkapital beträgt jetzt 110.396.220,00 EUR. § 4 (Grundkapital) und § 5 (Aktien) der Satzung sind in Anpassung an die unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 durchgeführte Kapitalerhöhung entsprechend geändert. b) Das genehmigte Kapital 2020 beträgt noch 3.780,00 EUR | a) 06.10.2021 Schieck-Kosziol | |||
| 34 | c) 1. Die Fortführung und die Weiterentwicklung des bisherigen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes des BV. Borussia 09 e.V. Dortmund mit dem Sitz in Dortmund, insbesondere das Betreiben des Fußballsports einschließlich des Profifußballs unter der Bezeichnung Borussia Dortmund oder hieraus abgeleiteter Kürzel (z.B. BVB) und die Verwertung bzw. Nutzung aller zur Verfügung stehenden gegenwärtigen und künftigen Rechte. 2. Im Rahmen ihres Unternehmensgegenstandes gemäß Ziff. 1 hat die Gesellschaft die bisher vom BV. Borussia 09 e.V. Dortmund vorgenommene Pflege der Tradition fortzusetzen. Die Gesellschaft soll die Farben des BV. Borussia 09 e.V. Dortmund (schwarzgelb) grundsätzlich fortführen. 3. Die Gesellschaft soll, soweit rechtlich möglich, Träger aller Lizenzen sein, die ihre Mannschaften, insbesondere ihre Fußballmannschaften, zur Benutzung von Einrichtungen zur Durchführung internationaler oder nationaler Clubwettbewerbe berechtigen, insbesondere Träger der Lizenzen zur Benutzung der Vereinseinrichtungen des DFB. 4. Weiterer Unternehmensgegenstand sind der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Gründung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen jeder Rechtsform im In- und Ausland sowie deren Management. Der Erwerb von Beteiligungen an anderen von der DFL lizenzierten Fußball- Kapitalgesellschaften ist ausgeschlossen. | a) Die Hauptversammlung vom 02.12.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 13 (Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates) und 20 (Inkompatibilität) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Hauptversammlung vom 02.12.2021 hat mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin das genehmigte Kapital 2020 aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital 2021 geschaffen und als neue Ziffer 3 in § 5 (Aktien) eingefügt. b) Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellchaft bis zum 01. Dezember 2026 durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 22.079.244,00 EURO zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Die persönlich haftende Gesellschafterin ist unter bestimmten Voraussetzungen ermächtigt, das Bezugsrecht der Kommanditaktionäre auszuschließen und mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. | a) 14.12.2021 Kremser | |||
| 35 | a) Die Hauptversammlung vom 21.11.2022 hat mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin die Änderung der Satzung in den §§ 14 (Ordentliche und außerordentliche Hauptversammlung) und 15 (Vorsitz, Abstimmung) beschlossen. | a) 06.12.2022 Kremser |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.