Handelsregister · VR 49361
Chronologischer Auszug
Bornitzer Karnevalclub e.V. · Amtsgericht Stendal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bornitzer Karneval Club e.V. b) Bornitz | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, Stellvertreter, Schatzmeister, Verantwortliche für Tanzgruppe, Verantwortliche für Kindergruppe, Verantwortliche für Kartenverkauf und Bestuhlung, Verantwortliche für Organisation Kappellen, Verantwortliche für Technik. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten. b) Verantwortliche für Kindergruppe: Blokowski, Kerstin, Bornitz Verantwortliche für Tangruppe: Pisniak, Renate, Bornitz Verantwortlicher für Kartenverkauf und Bestuhlung: Riemann, Andreas, Könderitz Vorsitzender: Minnaar, Jens, Bornitz, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Stielke, Birgit, Bornitz, *XX.XX.XXXX Verantwortlicher für Technik: Hartung, Axel, Bornitz, *XX.XX.XXXX stellv. Vorsitzender: Blokowski, Kerstin, Bornitz, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 23.05.1997 zuletzt geändert am 25.11.2005 b) Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften über 3000,00 DM die Zustimmung des Elferrates erforderlich ist. | a) 04.06.2007 Meineke b) Tag der ersten Eintragung: 22.10.1997. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Zeitz, VR 361) getreten. Satzung Bl. 74 ff. |
| 2 | a) Von Amts wegen nachgetragen: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften über 500,00 EUR die Zustimmung des Elferrates erforderlich ist. Ausnahme bildet hier der Vertrag für die Kapelle. Hier darf der finanzielle Rahmen von 1.500,00 EUR nicht überschritten werden. b) Ausgeschieden: stellv. Vorsitzender: Blokowski, Kerstin, Bornitz, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Verantwortliche für Tangruppe: Pisniak, Renate, Bornitz Ausgeschieden: Verantwortlicher für Kartenverkauf und Bestuhlung: Riemann, Andreas, Könderitz Ausgeschieden: Verantwortlicher für Technik: Hartung, Axel, Bornitz, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Radau, Susanne, Elsteraue OT Bornitz, *XX.XX.XXXX Wohnort und Funktionsbezeichnung von Amts wegen geändert: Vorstand: Minnaar, Jens, Elstertrebnitz, *XX.XX.XXXX Wohnort und Funktionsbezeichnung von Amts wegen geändert: Vorstand: Stielke, Birgit, Elsteraue OT Bornitz, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Verantwortliche für Kindergruppe: Blokowski, Kerstin, Bornitz | a) 08.12.2023 Garbe | ||
| 3 | a) Bornitzer Karnevalclub e.V. b) Nach Gebietsreform von Amts wegen berichtigt, nun: Elsteraue OT Bornitz | a) Geändert, nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften über 500,00 EUR die Zustimmung des Elferrates erforderlich ist. Ausnahme bildet hier der Vertrag für die musikalische Begleitung der Veranstaltungen (Kapelle oder Diskotheker). Hier darf der finanzielle Rahmen von 1.000,00 EUR pro Veranstaltung nicht überschritten werden. | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.04.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Der Name des Vereins ist geändert. | a) 27.11.2024 Garbe |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.