Handelsregister · VR 49361

Chronologischer Auszug

Bornitzer Karnevalclub e.V. · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bornitzer Karneval Club e.V.

b)
Bornitz
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende,
Stellvertreter, Schatzmeister, Verantwortliche für
Tanzgruppe, Verantwortliche für Kindergruppe,
Verantwortliche für Kartenverkauf und Bestuhlung,
Verantwortliche für Organisation Kappellen,
Verantwortliche für Technik. Der Verein wird durch zwei
Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.

b)
Verantwortliche für Kindergruppe:
Blokowski, Kerstin, Bornitz
Verantwortliche für Tangruppe:
Pisniak, Renate, Bornitz
Verantwortlicher für Kartenverkauf und Bestuhlung:
Riemann, Andreas, Könderitz
Vorsitzender:
Minnaar, Jens, Bornitz, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Stielke, Birgit, Bornitz, *XX.XX.XXXX
Verantwortlicher für Technik:
Hartung, Axel, Bornitz, *XX.XX.XXXX
stellv. Vorsitzender:
Blokowski, Kerstin, Bornitz, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 23.05.1997 zuletzt geändert am 25.11.2005

b)
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu
Rechtsgeschäften über 3000,00 DM die Zustimmung des Elferrates erforderlich ist.
a)
04.06.2007
Meineke

b)
Tag der ersten Eintragung:
22.10.1997.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes (AG
Zeitz, VR 361) getreten.
Satzung Bl. 74 ff.
2a)
Von Amts wegen nachgetragen:
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften über 500,00 EUR
die Zustimmung des Elferrates erforderlich ist.
Ausnahme bildet hier der Vertrag für die Kapelle. Hier
darf der finanzielle Rahmen von 1.500,00 EUR nicht
überschritten werden.

b)
Ausgeschieden:
stellv. Vorsitzender:
Blokowski, Kerstin, Bornitz, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Verantwortliche für Tangruppe:
Pisniak, Renate, Bornitz
Ausgeschieden:
Verantwortlicher für Kartenverkauf und Bestuhlung:
Riemann, Andreas, Könderitz
Ausgeschieden:
Verantwortlicher für Technik:
Hartung, Axel, Bornitz, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Radau, Susanne, Elsteraue OT Bornitz, *XX.XX.XXXX
Wohnort und Funktionsbezeichnung von Amts wegen
geändert:
Vorstand:
Minnaar, Jens, Elstertrebnitz, *XX.XX.XXXX
Wohnort und Funktionsbezeichnung von Amts wegen
geändert:
Vorstand:
Stielke, Birgit, Elsteraue OT Bornitz, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Verantwortliche für Kindergruppe:
Blokowski, Kerstin, Bornitz
a)
08.12.2023
Garbe
3a)
Bornitzer Karnevalclub e.V.

b)
Nach Gebietsreform von Amts wegen berichtigt, nun:
Elsteraue OT Bornitz
a)
Geändert, nun:
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften über 500,00 EUR
die Zustimmung des Elferrates erforderlich ist.
Ausnahme bildet hier der Vertrag für die musikalische
Begleitung der Veranstaltungen (Kapelle oder
Diskotheker). Hier darf der finanzielle Rahmen von
1.000,00 EUR pro Veranstaltung nicht überschritten
werden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.04.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Der Name des Vereins ist geändert.
a)
27.11.2024
Garbe

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.