einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
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Durch Gesellschafterbeschluss können persönlich haftenden Gesellschafter ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Karl Born GmbH & Co. KG mit Sitz in Butzbach (AG Friedberg, HRA 1631) hat ihren Geschäftsbetrieb durch Vertrag des Notars Konstantin Stahl in Limburg an der Lahn vom 17.08.2018 -UR-Nr. 409/2018- an die Gesellschaft veräußert. Der Übergang der vor Übernahme des veräußerten Geschäftsbetriebs entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen auf die Gesellschaft ist ausgeschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.