Handelsregister · HRB 135425

Chronologischer Auszug

BOOKKEEPER Consulting GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BOOKKEEPER Consulting
GmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Eylauer Straße 5, 10965 Berlin

c)
Die erlaubnisfreie Beratung von
klein- und mittelständischen Unternehmen, die Personalvermittlung sowie das Buchen laufender
Geschäftsvorfälle und die Durchführung von Coachingmaßnahmen.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Lehnart, Axel, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
05.07.2011
a)
15.07.2011
Schnitker
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Charlottenburg vom
09.04.2015 (AZ: 36b IN 1184/15)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur
mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
16.04.2015
Sparka
3b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind
durch Beschluss des Amtsgerichts
Charlottenburg vom 30.04.2015
(AZ: 36b IN 1184/15) aufgehoben.
a)
08.05.2015
Sparka
4b)
Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten
des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 60 Abs. 1 Nr. 5
GmbHG aufgelöst. (Beschluss des
Amtsgerichts Charlottenburg vom
19.04.2023 AZ: 36b IN 3803/22)
Von Amts wegen eingetragen.
a)
22.05.2023
Janda

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.