Handelsregister · HRB 9589

Registerinformationen

BONN-HALLESCHE Immobilienservice & Projektentwicklungs AG · Amtsgericht Bonn

Unternehmen

Stammdaten

Firma
BONN-HALLESCHE Immobilienservice & Projektentwicklungs AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Sitz
Bonn
Geschäftsanschrift
Rüngsdorfer Str. 24, 53173 Bonn

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 9589
Gericht
Amtsgericht Bonn
Letzte Eintragung
17.02.2022
Abrufstand
01.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Immobilienverwaltung sowie der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien einschließlich der Verwaltung eigenen und fremden Haus- und Grundbesitzes und der Entwicklung von eigenen und fremden Grundstücks- und Immobilienprojekten

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Klaus Ebert

Bonn

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Beatrix Hammer

Halle/Saale

Einzelprokura
Vorstand

Beatrix Hammer

Halle (Saale)

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 30.06.2001
  • Die Hauptversammlung vom 15.12.2021 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Aktiengesellschaft durch Umwandlung der BONN-HALLESCHE Immobilienservice & -verwaltungs-GmbH mit Sitz in Bonn aufgrund Umwandlungsbeschlusses vom 30.06.2001. (Amtsgericht Bonn HRB 6941)

Freitext

  • Satzung Blatt 46 - 53 Sonderband
  • Tag der ersten Eintragung: 04.10.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.04.2002.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.