der im öffentlichen Interesse (insbesondere: Sicherung und Förderung der kulturellen Betreuung der Einwohner und Stärkung des Standortes Bonn) stehende Betrieb von Einrichtungen und Veranstaltungsstätten im ehemaligen Regierungsviertel Bonn für eigene oder fremde Rechnung. Dies umfasst den Betrieb des WorldCCBonn und der Beethovenhalle auf der Grundlage der mit der Bundesstadt Bonn geschlossenen Betriebsführungsverträge. Bei dem Betrieb dieser Veranstaltungsstätten ist einer an den Interessen aller Bevölkerungskreise orientierten Nutzung Rechnung zu tragen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ralf Birkner
Bonn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.06.2010
Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) (Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiter wurde eine Änderung in § 4 (Stammkapital und Stammeinlage), § 7 (Aufgaben des Aufsichtsrats), § 8 (Die Innere Ordnung des Aufsichtsrats), § 9 (Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern), § 14 (Wirtschaftsplan; Finanzsplanung), § 15 (Jahresabschluss; Lagebereicht) sowie in § 16 (Prüfungsrechte des Rechnungsprüfungsamtes der Bundesstadt Bonn) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2021 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Die innere Ordnung des Aufsichtsrats) um die Absätze 2a, 2b und 2c beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Bekanntmachungen) sowie in § 15 (Jahresabschluss; Lagebericht) beschlossen. § 8 (Die innere Ordnung des Aufsichtsrats) wurde neugefasst.
Freitext
zu lfd. Nr. 4, Spalte 4 bezüglich der konkreten Vertretungsbefugnis von Amts wegen ergänzend eingetragen
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