Handelsregister · VR 11169

Chronologischer Auszug

Bonifatiuswerk im Bistum Magdeburg e.V. · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bonifatiuswerk im Bistum Magdeburg e.V.

b)
Magdeburg
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende und
sein Stellvertreter. Sie sind jeweils
alleinvertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzender:
Kroker, Reinhard, Halle
Stellvertreter:
Hentschel, Reinhard, Zerbst
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 23.11.1994

b)
Zum Erwerb, Veräußerung und zur Belastung von Grundstücken ist die Zustimmung eines
weiteren Vorstandsmitgliedes erforderlich.
a)
28.03.2007
Möhring

b)
Tag der ersten Eintragung:
08.05.1995.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes (AG
Magdeburg, VR 1169) getreten.
Satzung Bl. 22ff
2b)
Eingetreten:
Vorstand:
Masur, Regina, Magdeburg, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorsitzender:
Kroker, Reinhard, Halle
Geändert, nun:
Vorsitzender:
Hentschel, Reinhard, Halle (Saale), *XX.XX.XXXX
a)
01.02.2008
Ritzmann
3b)
Amtsbezeichnung von Amts wegen berichtigt, nun:
Stellvertreter:
Masur, Regina, Magdeburg, *XX.XX.XXXX
a)
21.02.2008
Ritzmann
4a)
Von Amts wegen neugefasst:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende und
sein Stellvertreter. Sie sind jeweils
alleinvertretungsberechtigt. Zum Erwerb, Veräußerung
und zur Belastung von Grundstücken ist die Zustimmung
des jeweils anderen Vorstandsmitgliedes erforderlich.

b)
Ausgeschieden:
Vorsitzender:
Hentschel, Reinhard, Zerbst
Bestellt:
Vorsitzender:
Dr. Glanz, Dagobert, Halle (Saale), *XX.XX.XXXX
a)
05.10.2020
Köhn

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.