Handelsregister · HRB 6752

Chronologischer Auszug

Bongardt Verwaltung GmbH · Amtsgericht Kleve

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bongardt Verwaltung GmbH

b)
Kamp-Lintfort

c)
Beteiligung an der Kommanditgesellschaft
in Firma Bongardt GmbH & Co KG als
alleinige, persönlich haftende
Gesellschafterin sowie deren
Geschäftsführung. Die Gesellschaft ist
berechtigt, Zweigniederlassungen zu
errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen
zu erwerben oder sich an solchen zu
beteiligen.
26.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann einem oder
mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt
werden, die Gesellschaft stets einzeln zu
vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch
Gesellschafterbeschluss von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Die Geschäftsführung bedarf für alle Geschäfte,
die über den gewöhnlichen Betrieb des
Unternehmens der Gesellschaft oder der
Beteiligungsgesellschaft hinausgehen, der
ausdrücklichen vorhergehenden Einwilligung der
Gesellschafterversammlung (§ 6 Abs. 1 Buchst.
a) Satz 1). Die Gesellschafterversammlung ist
berechtigt durch Gesellschafterbeschluss, der
mit mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen
zu fassen ist, - auch einzelnen Geschäftsführern
gegenüber - eine Katalog
einwilligungsbedürftiger Geschäfte aufzustellen,
zu ändern oder wieder aufzuheben.

b)
Geschäftsführer:
Bongardt, Gerhard Konrad, Kamp-Lintfort,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.05.1993, zuletzt geändert am
09.01.2004
a)
20.12.2004
van Bernum

b)
Tag der ersten
Eintragung: 18.08.1993
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HR B
1901 Amtsgericht
Rheinberg getreten.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 5 - 15 Sonderband
2c)
Beteiligung an der Kommanditgesellschaft
in Firma Bongardt Vermietung GmbH & Co
KG als alleinige, persönlich haftende
Gesellschafterin sowie deren
Geschäftsführung. Die Gesellschaft ist
berechtigt, Zweigniederlassungen zu
errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen
zu erwerben oder sich an solchen zu
beteiligen.
a)
29.06.2009
Hommel
b)
Entsprechend § 319
ZPO von Amts wegen
eingetragen:
Eintragung vom
06.04.2004 berichtigt im
Gegenstand.
3b)
Geschäftsanschrift:
Baerlagweg 103, 47475 Kamp-Lintfort
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2009 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6
(Gesellschafterbeschlüsse-Sonderrecht) beschlossen. § 6
Ziffer 4. ist aufgehoben. Die bisherige Ziffer 5. ist Ziff. 4.
a)
25.09.2009
Hommel
4c)
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die
Beteiligung an anderen Unternehmen sowie
die Übernahme deren persönlichen
Haftung, insbesondere die Beteiligung als
persönlich haftende Gesellschafterin an der
im Handelsregister des Amtsgerichtes
Kleve unter HRA 2442 eingetragenen Firma
Bongardt Vermietung GmbH & Co. KG,
deren Gegenstand die Verwaltung eigenen
und fremden Vermögens ist.
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann einem oder
mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt
werden, die Gesellschaft stets einzeln zu
vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch
Gesellschafterbeschluss von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 09.01.2018 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 Ziffer 1
(Gegenstand des Unternehmens), 6 (Geschäftsführung und
Vertretung) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes sowie der allgemeinen
Vertretungsregelung beschlossen.
Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst.
a)
13.02.2018
Gallasch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.