Handelsregister · HRB 6752
Chronologischer Auszug
Bongardt Verwaltung GmbH · Amtsgericht Kleve
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Bongardt Verwaltung GmbH b) Kamp-Lintfort c) Beteiligung an der Kommanditgesellschaft in Firma Bongardt GmbH & Co KG als alleinige, persönlich haftende Gesellschafterin sowie deren Geschäftsführung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. | 26.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Die Geschäftsführung bedarf für alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb des Unternehmens der Gesellschaft oder der Beteiligungsgesellschaft hinausgehen, der ausdrücklichen vorhergehenden Einwilligung der Gesellschafterversammlung (§ 6 Abs. 1 Buchst. a) Satz 1). Die Gesellschafterversammlung ist berechtigt durch Gesellschafterbeschluss, der mit mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen zu fassen ist, - auch einzelnen Geschäftsführern gegenüber - eine Katalog einwilligungsbedürftiger Geschäfte aufzustellen, zu ändern oder wieder aufzuheben. b) Geschäftsführer: Bongardt, Gerhard Konrad, Kamp-Lintfort, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 13.05.1993, zuletzt geändert am 09.01.2004 | a) 20.12.2004 van Bernum b) Tag der ersten Eintragung: 18.08.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 1901 Amtsgericht Rheinberg getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 5 - 15 Sonderband | |
| 2 | c) Beteiligung an der Kommanditgesellschaft in Firma Bongardt Vermietung GmbH & Co KG als alleinige, persönlich haftende Gesellschafterin sowie deren Geschäftsführung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. | a) 29.06.2009 Hommel b) Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 06.04.2004 berichtigt im Gegenstand. | ||||
| 3 | b) Geschäftsanschrift: Baerlagweg 103, 47475 Kamp-Lintfort | a) Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterbeschlüsse-Sonderrecht) beschlossen. § 6 Ziffer 4. ist aufgehoben. Die bisherige Ziffer 5. ist Ziff. 4. | a) 25.09.2009 Hommel | |||
| 4 | c) Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme deren persönlichen Haftung, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der im Handelsregister des Amtsgerichtes Kleve unter HRA 2442 eingetragenen Firma Bongardt Vermietung GmbH & Co. KG, deren Gegenstand die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens ist. | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 09.01.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 Ziffer 1 (Gegenstand des Unternehmens), 6 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. | a) 13.02.2018 Gallasch |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.