Handelsregister · HRB 157714
Chronologischer Auszug
BONA-Stiftung für Kultur und Wohlfahrtspflege Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) BONA-Stiftung für Kultur und Wohlfahrtspflege Gesellschaft mit beschränkter Haftung b) Königsdorf, Landkreis Bad Tölz- Wolfratshausen c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung auf den Gebieten der Kultur und Bildung sowie der Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch Förderung von Kunst und Kultur; Förderung der Bildung, insbesondere Volksbildung zur Sicherung und zur Vermittlung demokratischer Kultur und zur Erhaltung des Friedens; Förderung der Ökologie; Förderung der freien Wohlfahrtspflege, insbesondere Förderung des Schutzes von Minderheiten und Gleichstellung von Frauen und Männern; Förderung der körperlichen und geistigen seelischen Gesundheit der Menschen. Zur Verwirklichung der Satzungszwecke kann die Gesellschaft insbesondere Forschung und Lehre unterstützen, eigene forschende und/oder lehrende Projekte verfolgen, z.B. durch Veranstaltung von Seminaren und durch andere Fortbildungsmaßnahmen, Vergabe von Stipendien usw. Im Bereich der Förderung der freien Wohlfahrtspflege kommen auch Zuwendungen im Rahmen der gemeinnützigkeitsrechtlich zulässigen Grenzen in Betracht. Aufwendungen für Pflichtaufgaben, die der öffentlichen Hand obliegen, soll die Gesellschaft nicht auf sich nehmen. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke sowohl durch eigene Tätigkeit wie auch durch Zweckzuwendungen an Dritte; sie kann diese Zwecke allein oder gemeinsam mit anderen Einrichtungen verfolgen, insbesondere solchen Einrichtungen die Durchführung einer Aufgabe durch Vertrag als Hilfsperon übertragen und/oder sich an ihnen beteiligen. | 56.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Dr. Bosch, Christof, Königsdorf, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 25.04.2005. | a) 30.06.2005 Silberzweig b) Gesellschaftsvertrag Bl. 3 SB; | |
| 2 | b) Bestellt: Geschäftsführer: Bosch, Ulrich, Gerlingen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Geschäftsführer: Bosch, Elisabeth, Siebeneichen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 12.12.2005 Brunner | ||||
| 3 | b) Geschäftsanschrift: Mooseurach 16, 82549 Königsdorf | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bosch, Elisabeth, Siebeneichen, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Madelung, Angelika Margarete, Greifenberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 11.08.2009 Brunner | |||
| 4 | c) ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung auf den Gebieten der Kultur und Bildung sowie der Wohlfahrtpflege, Förderung von Kunst und Kultur; Förderung der Bildung, insbesondere Volksbildung zur Sicherung und zur Vermittlung demokratischer Kultur und zur Erhaltung des Friedens; Förderung der Ökologie; Förderung der freien Wohlfahrtspflege, insbesondere Förderung des Schutzes von Minderheiten und Gleichstellung von Frauen und Männern; Förderung der körperlichen und geistigen seelischen Gesundheit der Menschen | a) Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2013 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 11.11.2013 Kurscheidt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.