Handelsregister · HRB 157714

Chronologischer Auszug

BONA-Stiftung für Kultur und Wohlfahrtspflege Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BONA-Stiftung für Kultur und
Wohlfahrtspflege Gesellschaft mit
beschränkter Haftung

b)
Königsdorf, Landkreis Bad Tölz-
Wolfratshausen

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung auf den Gebieten der
Kultur und Bildung sowie der
Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft
verwirklicht ihre Satzungszwecke
insbesondere durch Förderung von Kunst
und Kultur; Förderung der Bildung,
insbesondere Volksbildung zur Sicherung
und zur Vermittlung demokratischer Kultur
und zur Erhaltung des Friedens; Förderung
der Ökologie; Förderung der freien
Wohlfahrtspflege, insbesondere Förderung
des Schutzes von Minderheiten und
Gleichstellung von Frauen und Männern;
Förderung der körperlichen und geistigen
seelischen Gesundheit der Menschen. Zur
Verwirklichung der Satzungszwecke kann
die Gesellschaft insbesondere Forschung
und Lehre unterstützen, eigene forschende
und/oder lehrende Projekte verfolgen, z.B.
durch Veranstaltung von Seminaren und
durch andere Fortbildungsmaßnahmen,
Vergabe von Stipendien usw. Im Bereich
der Förderung der freien Wohlfahrtspflege
kommen auch Zuwendungen im Rahmen
der gemeinnützigkeitsrechtlich zulässigen
Grenzen in Betracht. Aufwendungen für
Pflichtaufgaben, die der öffentlichen Hand
obliegen, soll die Gesellschaft nicht auf sich
nehmen. Die Gesellschaft verwirklicht ihre
Satzungszwecke sowohl durch eigene
Tätigkeit wie auch durch
Zweckzuwendungen an Dritte; sie kann
diese Zwecke allein oder gemeinsam mit
anderen Einrichtungen verfolgen,
insbesondere solchen Einrichtungen die
Durchführung einer Aufgabe durch Vertrag
als Hilfsperon übertragen und/oder sich an
ihnen beteiligen.
56.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Dr. Bosch, Christof, Königsdorf, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.04.2005.
a)
30.06.2005
Silberzweig

b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
3 SB;
2b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Bosch, Ulrich, Gerlingen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Geschäftsführer:
Bosch, Elisabeth, Siebeneichen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
12.12.2005
Brunner
3b)
Geschäftsanschrift:
Mooseurach 16, 82549 Königsdorf
b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Bosch, Elisabeth, Siebeneichen, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Geschäftsführer:
Madelung, Angelika Margarete, Greifenberg,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
11.08.2009
Brunner
4c)
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung auf den
Gebieten der Kultur und Bildung sowie der
Wohlfahrtpflege, Förderung von Kunst und
Kultur; Förderung der Bildung, insbesondere
Volksbildung zur Sicherung und zur
Vermittlung demokratischer Kultur und zur
Erhaltung des Friedens; Förderung der
Ökologie; Förderung der freien
Wohlfahrtspflege, insbesondere Förderung
des Schutzes von Minderheiten und
Gleichstellung von Frauen und Männern;
Förderung der körperlichen und geistigen
seelischen Gesundheit der Menschen
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2013 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der
Satzung beschlossen.
a)
11.11.2013
Kurscheidt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.