Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von heiztechnischen oder solaren Energiesystemen - insbesondere von Wärmetauschern - sowie von umweltschonenden bzw. energiesparenden Produkten und Anwendungen und von für diese Zwecke geeigneten Aggregaten sowie alle den Geschäftszweck fördernden Maßnahmen und Handlungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Gerhard Schneider
Berglen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05.07.2023.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2023 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 (Stammkapital; Stammeinlage) beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "Bomat Heiztechnik GmbH", Überlingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 580650) um 75.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR erhöht.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Bomat Heiztechnik GmbH", Überlingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 580650) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.01.2024 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.01.2024 aus ihrem Vermögen das operative Geschäft gemäß Ziffer B. 2 des Ausgliederungsvertrages auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.