Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Boller GmbH & Co. KG.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Torsten Boller
Burbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.11.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 a (Wahrnehmung der Gesellschafterrechte) und § 5 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20. August 2018 hat die Änderung von § 5b (Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschafterversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, einem oder mehreren Geschäftsführern das Recht zur Alleinvertretung erteilen und sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 8 ff. Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 10.12.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.11.2003.
Gesellschaftsvertrag Bl.23 ff. Sdbd.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.