Die Verwertung von Marken im Gastronomiebereich und von Gastronomiekonzepten sowie künftig der Betrieb von Gaststätten, insbesondere unter der Bezeichnung Bolero.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Jörn Niewiadomsky-Stegmayer
Frankfurt
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
006
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 01.09.2020 ( AZ: 67a IN 148/20) ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin gemäß § 270 InsO angeordnet. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg am 01.09.2020 (AZ: 67a IN 148/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.