Handelsregister · HRB 339

Chronologischer Auszug

Boizenburger Industriebeteiligungs- Aktiengesellschaft · Amtsgericht Schwerin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Boizenburger Industriebeteiligungs-
Aktiengesellschaft

b)
Boizenburg

c)
der Erwerb, das Halten und die Verwaltung
von Beteiligungen an Industrieunternehmen
sowie von Grundvermögen.
7.000.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
gemeinsam vertreten.
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 22.06.1990 zuletzt geändert am 16.12.1993

b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Schwerin, Abteilung
Gesamtvollstreckung - Az: 58 N 287/97 - wurde am
12.03.1998 um 14:00 Uhr über das Vermögen der
Gesellschaft das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
a)
07.09.2006
Wiegel

b)
Tag der ersten
Eintragung: 27.07.1990
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
07.09.2006.
2b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Schwerin,
vom 20.01.2010 Az.: 58 N 287/97 wird das
Gesamtvollstreckungsverfahren gem. § 19 Absatz 1 Ziffer 1
GesO eingestellt.
a)
17.03.2010
Discher

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.