Handelsregister · HRB 100055 früher Amtsgericht Celle

Registerinformationen

Bohr- und Injektionstechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Lüneburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Bohr- und Injektionstechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Celle
Geschäftsanschrift
An der Koppel 15, 29227 Celle

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 100055 früher Amtsgericht Celle
Gericht
Amtsgericht Lüneburg
Letzte Eintragung
08.11.2021
Abrufstand
24.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Injektionsbohrungen, Verankerungen, Baugrundverfestigungen, Verfüllung von Hohlräumen, Brunnen und Kanalreparaturen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Andreas Unger

Eicklingen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
  • Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 66 ff. Sonderband
  • Tag der ersten Eintragung: 14.05.1974 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.10.2005.
  • Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 25.03.1974
  • geändert am 15.08.2000
  • Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2015 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um § 3a (Gewinnverteilung) beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Gesellschaftsvertrag kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres gekündigt werden.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.