Handelsregister · HRB 200072
Chronologischer Auszug
Bohm-Strom Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Lüneburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bohm-Strom Verwaltungs GmbH b) Hermannsburg c) Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Firma Bohm - Strom GmbH & Co. KG, sowie die Geschäftsführung und Vertretung dieser Gesellschaft neben aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Meyer, Stephan, Hermannsburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2005 mit Änderung in § 1 (Firma) vom 10.11.2005. | a) 27.12.2005 Pflüger b) Beschluss Blatt 4 ff. Sonderband Satzung Blatt 17 ff. Sonderband | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Hetendorf 2, 29320 Hermannsburg | a) 25.01.2011 Paul b) Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.