Der Im- und Export sowie der Großhandel mit Waren aller Art, auch das Betreiben aller damit zusammenhängenden sonstigen Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind, einschließlich von Provisionsgeschäften, Geschäfte, die unter § 34 c GewO oder das KWG fallen, sind ausgeschlossen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Eckbert von Bohlen und Halbach
München
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Heinrich von Bohlen und Halbach
Essen
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können einzelne oder alle Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 13.09.1978
Früher Amtsgericht Hamburg HRB 22111
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.02.2001.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26. Mai 1978,
mehrfach, zuletzt geändert gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19. September 1996.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.