Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und höchstens 5 weiteren Mitgliedern. Der Vorstand muss mindestens 3 Personen umfassen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte über 200,00 EUR oder Rechtsgeschäfte, aus denen weitere Verpflichtungen in gleicher Höhe erwachsen können, bedürfen der Zustimmung des gesamten Vorstandes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Vincent Jerems
Löchgau
Vorstand
Valentin Kondratev
Wittnau
Vorstand
Luca Marc Weiss
Buchenbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 31.05.2006.
Die Mitgliederversammlung vom 30.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name), § 10 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.08.2018 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge), § 10 (Die Mitgliederversammlung) und § 11 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.01.2024 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Der Vorstand) und § 11 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Satzung: Blatt 11 ff.
Änderungsbeschluss: Blatt 97 ff.
Geänderte Satzung: AS 125 ff Änderungsbeschluss: AS. 119 ff
Geänderte Satzung: AS. 253 ff
Geänderte Satzung: AS. 375 ff
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