Die Vorstandsmitglieder vertreten einzeln. Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert zwischen 1.000,00 DEM und 2.000,00 DEM vertreten die Vorstandsmitglieder gemeinsam; für Rechtsgeschäfte über 2.000,00 DEM Geschäftswert ist zusätzlich die einfache Mehrheit der Vorstandschaft erforderlich. Für a) den Erwerb und Veräußerung sowie Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, b) die Übernahme von Wechselverpflichtungen, Bürgschaften und Garantieverpflichtungen und c) die Gewährung von Darlehen sowie Aufnahme von Krediten, abgesehen von sogenannten Kassenkrediten für kurzfristige Kontoüberziehungen bis zu 5.000,00 DEM ist zur Wirksamkeit ein Beschluss der Mitgliederversammlung, der mit 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen gefaßt sein muß,erforderlich. Die Vorstandsmitglieder haben zu den Punkten a), b) und c) ein sperrendes Vetorecht.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Holger Gully
Regensburg
Vorstand
Bernhard Gött
Regensburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.12.1993 zuletzt geändert am 30.05.1995
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.04.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 7 ff. SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.