Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und wissenschaftliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Tierschutz. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung und Förderung von Forschungsvorhaben und die Unterstützung und Förderung von Tierschutz
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Kai Artus
Kalkar
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.04.2013
Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 Abs. 1 (Zwecksetzung und Aufgaben der Gesellschaft), 9 (Jahresabschluss, Mittelverwendung), 17 Abs. 1 (Vermögensbildung) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die §§ 2 Abs. 2, 11 (Beirat, Kuratorium), 17 Abs. 2 sind ersatzlos gestrichen. In den §§ 3 Abs. 5, 8 Abs. 3, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1+2, 15 haben Anpassungen stattgefunden.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 Ziffer 2 (Zwecksetzung und Aufgaben der Gesellschaft), 17 (Vermögensbindung) und mit ihr die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.