Übernahme, Halten und Verwalten von anderen Gesellschaften; Beteiligung an anderen Gesellschaften und übernahme der haftung bei diesen anderen Gesellschaften; Übernahme der Geschäftsführung von anderen Gesellschaften
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Raik Bönicke
Könnern OT Poplitz
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Nadine Bönicke
Könnern OT Poplitz
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05.02.1992
Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2006 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2006 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 10 (Einziehung von Geschäftsanteilen, Ausschließung eines Gesellschafters) und 12 (Schlussbestimmungen) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 06.05.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Dessau, HRB 1889) getreten. Satzung Bl. 7 ff So.
neue Satzung Bl. 40 SB;
neue Satzung Bl. 50 SB;
Beteiligt an HRA 1190 des Amtsgericht Stendal
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.