Handel mit Stahl, Stahlprodukten und Stahlstäben sowie der Handel mit Waren aller Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hartwig Härtel
Hilden
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Martin Löwendick
Essen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.05.1917
Die Gesellschafterversammlung vom 03.01.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Remscheid (bisher Amtsgericht Wuppertal HRB 10980) nach Hilden beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung hat am 02.08.2013 beschlossen, das Stammkapital (DEM 200.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 102.258,38 um EUR 7.741,62 auf EUR 110.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 - jetzt § 4 - (Stammkapital, Stammeinlage) entsprechend zu ändern. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 6 (Zustimmungsbedürftige Geschäfte; Unternehmensplanung), 8a (Beirat), 12 (Verfügung über Geschäftsanteile, Nachfolge von Todes wegen), 13 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und 17 (Ehelicher Güterstand) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.