Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird im Sinne des § 26 BGB vertreten durch den Vorsitzenden allein, im Übringen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Für Maßnahmen oder Geschäfte über 1.000,00 Euro pro Einzelfall ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hans-Jürgen Weiß
Efringen-Kirchen
Vorstand
Markus Strohmeier
Efringen-Kirchen
Vorstand
Peter Geugelin
Efringen-Kirchen
Vorstand
Stefan Brehm
Freiburg im Breisgau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.04.2013
Die Mitgliederversammlung vom 06.02.2015 hat die Änderung der Satzung in §§ 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und 8 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.07.2014.
Tag der ersten Eintragung: 06.05.2013
Satzung: AS 9 ff
Änderungsbeschluss: AS. 63 f. Satzung: AS. 47 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.