Der vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorstand (Präsident), 2.Vorstand (Vizepräsident) und 3.Vorstand (Schatzmeister). Jeder darf einzeln vertreten. Die Vertretungsmacht durch ein Mitglied des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 2500 EUR ein 2/3 Beschluss aller Vorstandsmitglieder erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Pascal Benjamin Engelmaier
Bietigheim-Bissingen
Vorstand
Michael Günter Auerhammer
Freiberg am Neckar
Vorstand
Steffen Rudolf Gerhard Mlynek
Hardthausen am Kocher
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Satzung vom 16.03.2025.
Freitext
Satzung: Sonderband Blatt 3
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