Führung eines Metallbaubetriebes, die Fertigung von Vitrinen, Ausstattungsgegenständen für Museen und Ausstellungen, sowie der Vertrieb und Einbau von Medientechnik (Monitore, PC, DVD u.a.), Präsentations- und Informationstechniken (z.B. Leitsysteme, Infotafeln usw.), Lichtsysteme, insbesondere Glasfaser-LEDlicht-Technik
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Christa Ehnert-Böhm
Waiblingen
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Roland Böhm
Stuttgart
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.06.1978 mit Änderung vom 24.09.1985 zuletzt geändert am 09.07.1990
Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 8 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.09.2006.
Tag der ersten Eintragung: 16.11.1978
Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 51/59
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 31.08.2017 (5 IN 566/17) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 5 IN 566/17) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.