Handelsregister · VR 721080
Chronologischer Auszug
BodenseeMobil e.V. · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bisher: "CarSharing am Bodensee e.V."; nun: BodenseeMobil e.V. b) Friedrichshafen | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der 1. stellvertretende Vorsitzende und der 2. stellvertretende Vorsitzende. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der 1. stellvertretende Vorsitzende und der 2. stellvertretende Vorsitzende vertreten gemeinsam. b) Vorsitzender: Ratz, Wielant, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Lekawitz, Bruno, Überlingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretende Vorsitzende: Genth, Julia, Lindau, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. stellvertretender Vorsitzender: Schneider-Heise, Jürgen, Lindau, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. stellvertretender Vorsitzender: Treß, Viktor, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 27.05.1999 mit Änderung; zuletzt geändert am 02.07.2012. Die Mitgliederversammlung vom 26.01.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen. Der Sitz ist von Lindau (B) (Amtsgericht Kempten (Allgäu) VR 30630) nach Friedrichshafen verlegt. | a) 08.05.2017 Wüst b) Tag der ersten Eintragung: 30.08.1999 Geänderte Satzung: Blatt 20/21 |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 20.10.2023 (105 IN 493/23) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen des Vereins über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 24.11.2023 Mutlu | ||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 21.12.2023 (105 IN 493/23) wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 21.12.2023 (105 IN 493/23) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben. | a) 01.03.2024 Mutlu |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.