Handelsregister · VR 721080

Chronologischer Auszug

BodenseeMobil e.V. · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 22.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bisher: "CarSharing am Bodensee e.V."; nun:
BodenseeMobil e.V.

b)
Friedrichshafen
a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der 1.
stellvertretende Vorsitzende und der 2. stellvertretende
Vorsitzende. Der Vorsitzende ist
einzelvertretungsberechtigt. Der 1. stellvertretende
Vorsitzende und der 2. stellvertretende Vorsitzende
vertreten gemeinsam.

b)
Vorsitzender:
Ratz, Wielant, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Lekawitz, Bruno, Überlingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretende Vorsitzende:
Genth, Julia, Lindau, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. stellvertretender Vorsitzender:
Schneider-Heise, Jürgen, Lindau, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. stellvertretender Vorsitzender:
Treß, Viktor, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 27.05.1999 mit Änderung; zuletzt geändert am
02.07.2012.

Die Mitgliederversammlung vom 26.01.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen.

Der Sitz ist von Lindau (B) (Amtsgericht Kempten (Allgäu) VR 30630) nach Friedrichshafen
verlegt.
a)
08.05.2017
Wüst

b)
Tag der ersten Eintragung:
30.08.1999
Geänderte Satzung:
Blatt 20/21
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 20.10.2023 (105 IN 493/23) wurde
ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen des Vereins über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
24.11.2023
Mutlu
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 21.12.2023 (105 IN 493/23) wurde
die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 21.12.2023 (105 IN 493/23) wurde
die Anordnung, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben.
a)
01.03.2024
Mutlu

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.