Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende, vertreten. Für den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als Euro 2.000,-- belasten und für Dienstverträge braucht der Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschusses. Für Grundstücksverträge wird die Vertretungsmacht des Vorstandes insofern eingeschränkt, als hierfür die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Claudia Weyl
Bodenheim
Vorstand
Volker Sekulla
Bodenheim
Vorstand
Tim Weyl
Bodenheim
Vorstand
Wolfgang Sand
Bodenheim
Vorstand
Peter Schröter
Bodenheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.08.1983 zuletzt geändert am 27.04.1998
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2007 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Der Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.04.2016 hat Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Die Mitgliederversammlungen vom 17.03.2017 und vom 05.04.2017 haben die Änderung der Satzung in § 1 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.06.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.06.2006.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer, dem Sport- und Jugendwart.
Bl. 203-210 d.A.
Fall 3
Fall 4
Blatt 226 - 234 der Akten
Blatt 239- d. Akte
Blatt 254 ff. der Akte
Satzung Blatt 375 ff. d. Akte
Blatt 380 ff. d. Akte (Fall 9)
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