Handelsregister · HRA 5845
Chronologischer Auszug
Bocks Products e.K. · Amtsgericht Mönchengladbach
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bocks Products e.K. b) Wegberg | b) Inhaber: Bocks, Josef, Wegberg, *XX.XX.XXXX | a) Einzelkaufmann b) Der Inhaber übernimmt das Vermögen der Bocks - Hejazi Products GmbH mit Sitz in Erkelenz (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 9313) als Ganzes im Wege der Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2005 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.12.2005. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. | a) 03.02.2006 LambertzBlauert b) Verschmelzungsvertrag, Bl. 61 ff. Sonderband; Zustimmungsbeschluss Bl. 94 Sonderband | |
| 2 | b) Die Verschmelzung des Vermögens der Bocks - Hejazi Products GmbH auf den Einzelkaufmann Josef Bocks wird erst wirksam werden mit Eintragung auf dem vorliegenden Registerblatt. | a) 06.02.2006 Kamp b) von Amts wegen berichtigend eingetragen | |||
| 3 | b) Der Inhaber hat das Vermögen der Bocks-Hejazi Products GmbH mit Sitz in Erkelenz (Amtsgericht Mönchengladbach HR B 9313) im Wege der Verschmelzung zur Aufnahme aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2005 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.12.2005 als Ganzes übernommen. | a) 07.02.2006 Kamp | |||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (45 IN 36/06) vom 02.03.2006 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen des Inhabers über Gegenstände seines Vermögens nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 03.03.2006 Coersten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.