Handelsregister · HRA 5845

Chronologischer Auszug

Bocks Products e.K. · Amtsgericht Mönchengladbach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bocks Products e.K.

b)
Wegberg
b)
Inhaber:
Bocks, Josef, Wegberg, *XX.XX.XXXX
a)
Einzelkaufmann

b)
Der Inhaber übernimmt das Vermögen der Bocks - Hejazi
Products GmbH mit Sitz in Erkelenz (Amtsgericht
Mönchengladbach, HRB 9313) als Ganzes im Wege der
Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom
01.06.2005 und des Zustimmungsbeschlusses der
Gesellschafterversammlung vom 30.12.2005.
Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung auf
dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
a)
03.02.2006
LambertzBlauert

b)
Verschmelzungsvertrag,
Bl. 61 ff. Sonderband;
Zustimmungsbeschluss
Bl. 94 Sonderband
2b)
Die Verschmelzung des Vermögens der Bocks - Hejazi Products
GmbH auf den Einzelkaufmann Josef Bocks wird erst wirksam
werden mit Eintragung auf dem vorliegenden Registerblatt.
a)
06.02.2006
Kamp

b)
von Amts wegen
berichtigend eingetragen
3b)
Der Inhaber hat das Vermögen der Bocks-Hejazi Products
GmbH mit Sitz in Erkelenz (Amtsgericht Mönchengladbach HR B
9313) im Wege der Verschmelzung zur Aufnahme aufgrund des
Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2005 und des
Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom
30.12.2005 als Ganzes übernommen.
a)
07.02.2006
Kamp
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (45 IN
36/06) vom 02.03.2006 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen des
Inhabers über Gegenstände seines Vermögens nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
03.03.2006
Coersten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.