Handelsregister · HRA 723934

Chronologischer Auszug

BN Transporte UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.06.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Alexander Bartel Transporte UG
(haftungsbeschränkt) & Co.KG

b)
Aalen
Geschäftsanschrift:
Adlerstraße 20, 73434 Aalen
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Alexander Bartel Verwaltungs UG
(haftungsbeschränkt), Aalen (Amtsgericht Ulm HRB
730566)
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Kommanditgesellschaft

c)
Kommanditist:
Bartel, Alexander, Aalen, *XX.XX.XXXX, Einlage: 9.000,00 EUR.
a)
02.04.2014
Wesa
2a)
Firma geändert; nun:
BN Transporte UG (haftungsbeschränkt) &
Co.KG
c)
Eingetreten als
Kommanditist:
Niederquell, Alexander, Giengen an der Brenz, *XX.XX.XXXX,
Einlage: 9.000,00 EUR.
a)
13.05.2015
Bodenstein
3b)
Personenbezogene Daten (Firma) geändert bei
Persönlich haftender Gesellschafter:
BN Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Aalen
(Amtsgericht Ulm HRB 730566)
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
27.08.2015
Bodenstein
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 01.06.2017 (4 IN
73/17) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
08.06.2017
Bodenstein
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 21.06.2017 (4 IN
73/17) wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
aufgehoben.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 21.06.2017 (4 IN
73/17) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind,
aufgehoben.
a)
30.06.2017
Bodenstein
6b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 22.10.2019 (4 IN
368/19) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
24.10.2019
Bodenstein
7b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 01.01.2020 (4 IN
478/19) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen aufgelöst.
Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1
HGB von Amts wegen eingetragen.
a)
07.01.2020
Bodenstein

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.