Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende sowie der Kassenwart. Der 1. Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Der 2. Vorsitzende und der Kassenwart vertreten gemeinsam. Der Abschluss von Verträgen, die den Verein zu einer Ausgabe von mehr als 2.500,00 DEM verpflichten, ist nur mit Genehmigung des erweiterten Vorstands zulässig.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Liquidator(in)
Frank Ohlen
Langenhagen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.11.1984 zuletzt geändert am 17.05.1987
Insolvenz
Der Verein ist aufgelöst.
Freitext
Änderungsbeschluss: Blatt 77 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 11.09.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.03.2006.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.