Vorstand im Sinne des § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Der 1. Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt, der 2. Vorsitzende ist gemeinsam mit dem 1. Vorsitzenden vertretungsberechtigt. Der geschäftsführende Vorstand kann über das Vereinsvermögen bis 1.000,-- Euro ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung verfügen. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 1.000,-- Euro und Dienstverträgen ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marc Cholewicz
Brühl
Vorstand
Christian Klefenz
Plankstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.09.2000 mit Änderung vom 03.02.2007, 04.10.2008.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.09.2014.
Tag der ersten Eintragung: 17.10.2000
Satzung AG Schwetzingen Bl 124 ff.
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