Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem ersten Clubpräsidenten und den beiden Bereichspräsidenten. Der erste Clubpräsident vertritt allein. Die Bereichspräsidenten vertreten gemeinschaftlich.
Satzung Blatt 15 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 23.08.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.09.2006.
Satzung
Satzung vom 08.02.2004
Insolvenz
Die Mitgliederversammlung vom 02.12.2006 hat die Auflösung des Vereins beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.