Die Vermögensverwaltung, insbesondere die Vermietung von eigenen Immobilien
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft allein zu vertreten. Von den Beschrankungen des § 181 BGB kann jeder Geschaftsfuhrer durch Gesellschafterbeschluss befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Berthold Speer
Heidelberg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.06.1993 mit Änderung vom 19.12.1996 zuletzt geändert am 07.05.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma,Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft hat am 30.12.1994 mit der Firma Speer Consulting Services GmbH mit dem Sitz in Norderfriedrichskoog zu Gunsten letzterer einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat dem Vertrag am 03.03.1995 zugestimmt.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.02.2006.
Tag der ersten Eintragung: 16.08.1993
Spalte 2a (Firma) und Spalte 4a (Allgemeine Vertretungsregelung) aufgrund eines Übertragungsfehlers bei Umschreibung auf EDV von Amts wegen berichtigt
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.