BLW Bau & Land Wesermarsch Verwaltungsgesellschaft mbH
Nordenham
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Entsprechend § 17 Abs. 1 HRV von Amts wegen die Eintragung zu lfd. Nr. 2 dahingehend berichtigt, dass die persönlich haftende Gesellschafterin nicht ausgeschieden ist, sondern ihre vorherige Eintragung unter der alten Firmenbezeichnung nach ihrer Firmenänderung zu röten war.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.