Handelsregister · HRA 4013

Chronologischer Auszug

Blumen Rickenbach e.K. · Amtsgericht Koblenz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Blumen Rickenbach

b)
Koblenz
b)
Inhaber:
Dötsch, Helga, Koblenz
a)
Einzelkaufmann

b)
Der Übergang der in dem Betrieb begründeten Verbindlichkeiten
ist beim Übergang von den bisherigen Inhabern auf den Pächter
ausgeschlossen worden.
a)
27.10.2005
Martinson

b)
Tag der ersten
Eintragung: 05.11.1993
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
27.10.2005.
2a)
Blumen Rickenbach e.K.
b)
Nicht mehr
Inhaber:
Dötsch, Helga, Koblenz
Nunmehr
Inhaber:
Kröber, Rüdiger, Winningen, *XX.XX.XXXX
b)
Das bisherige Pachtverhältnis ist beendet. Die Verpächter Peter
und Manfred Rickenbach haben das Handelsgeschäft nebst
Firma nunmehr veräußert.
Die Haftung des Erwerbers für die im Betrieb des Geschäfts
begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Pächters sowie
der Übergang der in dem Betriebe begründeten Forderungen auf
den Erwerber ist ausgeschlossen.
a)
28.07.2008
Wessel
3b)
Gemäß Artikel 65 Satz 3 EGHGB von Amts
wegen eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Beatusstr. 54, 56073 Koblenz
a)
20.04.2010
Gröber
4b)
Nicht mehr
Inhaber:
Kröber, Rüdiger, Winningen, *XX.XX.XXXX
Nunmehr
Inhaber:
Kröber, Markus, Winningen, *XX.XX.XXXX
b)
Die Haftung des Erwerbers für die im Betrieb des Geschäfts
begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Pächters sowie
der Übergang der in dem Betriebe begründeten Forderungen auf
den Erwerber ist ausgeschlossen.
a)
25.10.2017
Schwan

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.