Vermietung und Verpachtung von Immobilien und Fahrzeugen
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Heidrun Inga Wagenführ-Blüggel
Olpe
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Günter Blüggel
Olpe
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Beschluss und Gesellschaftsvertrag in geänderter Fassung Blatt 61-65 Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 23.04.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 360 Amtsgericht Olpe getreten. Freigegeben am 05.05.2004.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19.03.1987 zuletzt geändert am 09.07.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18. Dezember 2012 hat die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung von § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07. Januar 2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.