Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden. Im Falle seiner Verhinderung - der nicht nachzuweisen ist - wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Bettina Hornhues
Bremen
274
Annika Varbrügge
Bremen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2022-08-24
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