Handelsregister · VR 40690 früher Amtsgericht Moers

Chronologischer Auszug

Blinden- und Sehbehindertenwassersportgemeinschaft Moers e.V. (BSWG) · Amtsgericht Kleve

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Blinden- und Sehbehindertenwassersportgemeinschaft Moers

b)
Moers
a)
Vertretungsberechtigter Vorstand im Sinne des § 26
BGB sind der 1. Vorsitzende und sein Stellvertreter.

b)
1. Vorsitzende:
Otto-Lange, Brigitte, Essen, *XX.XX.XXXX
stellvertretende Vorsitzende:
Bonk, Zofia Lucyna, Moers, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 30.05.1970, zuletzt geändert am 12.03.2006.
a)
31.05.2010
Kassenbeck

b)
Tag der ersten Eintragung:
07.08.1970
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes 690 Amtsgericht
Moers getreten.
2a)
Blinden- und Sehbehindertenwassersportgemeinschaft Moers
e.V. (BSWG)
a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Der Abschluss von Dauerrechtsverhältnissen bedarf
eines vorherigen Beschlusses des Vorstandes gemäß §
8 Absatz 2 der Satzung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
14.06.2012
Opdemom

b)
Wortlaut der Satzung Blatt 148 -
153 d. A.
3a)
Von Amts wegen berichtigt:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Der Abschluss von Dauerrechtsverhältnissen bedarf
eines vorherigen Beschlusses des Vorstandes gemäß §
8 Absatz 5 der Satzung.
Rechtsgeschäfte im Gesamtwert von mehr als 500 Euro
können vom ersten und zweiten Vorsitzenden nur
gemeinsam abgeschlossen werden.
a)
13.07.2012
Opdemom
4a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Der Abschluss von Dauerrechtsverhältnissen bedarf
eines vorherigen Beschlusses des Vorstandes gemäß §
8 Absatz 5 der Satzung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.11.2013 hat die Änderungen der Satzung in den §§ 8
(Vorstand), 10 (Vermögensverwaltung) und 11 (Ordnungen) beschlossen.
a)
27.01.2014
Wietharn

b)
Satzung Blatt 171 - 176

Protokoll vom 03.11.2013 Bl. 168
- 170
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.10.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
29.11.2024
Kalläne

b)
Wortlaut der Satzung vom
27.10.2024, Blatt 210 - 216 d. A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.