Handelsregister · VR 40690 früher Amtsgericht Moers
Chronologischer Auszug
Blinden- und Sehbehindertenwassersportgemeinschaft Moers e.V. (BSWG) · Amtsgericht Kleve
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Blinden- und Sehbehindertenwassersportgemeinschaft Moers b) Moers | a) Vertretungsberechtigter Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und sein Stellvertreter. b) 1. Vorsitzende: Otto-Lange, Brigitte, Essen, *XX.XX.XXXX stellvertretende Vorsitzende: Bonk, Zofia Lucyna, Moers, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 30.05.1970, zuletzt geändert am 12.03.2006. | a) 31.05.2010 Kassenbeck b) Tag der ersten Eintragung: 07.08.1970 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 690 Amtsgericht Moers getreten. |
| 2 | a) Blinden- und Sehbehindertenwassersportgemeinschaft Moers e.V. (BSWG) | a) Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Abschluss von Dauerrechtsverhältnissen bedarf eines vorherigen Beschlusses des Vorstandes gemäß § 8 Absatz 2 der Satzung. | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 14.06.2012 Opdemom b) Wortlaut der Satzung Blatt 148 - 153 d. A. |
| 3 | a) Von Amts wegen berichtigt: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Abschluss von Dauerrechtsverhältnissen bedarf eines vorherigen Beschlusses des Vorstandes gemäß § 8 Absatz 5 der Satzung. Rechtsgeschäfte im Gesamtwert von mehr als 500 Euro können vom ersten und zweiten Vorsitzenden nur gemeinsam abgeschlossen werden. | a) 13.07.2012 Opdemom | ||
| 4 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Abschluss von Dauerrechtsverhältnissen bedarf eines vorherigen Beschlusses des Vorstandes gemäß § 8 Absatz 5 der Satzung. | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.11.2013 hat die Änderungen der Satzung in den §§ 8 (Vorstand), 10 (Vermögensverwaltung) und 11 (Ordnungen) beschlossen. | a) 27.01.2014 Wietharn b) Satzung Blatt 171 - 176 Protokoll vom 03.11.2013 Bl. 168 - 170 | |
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.10.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 29.11.2024 Kalläne b) Wortlaut der Satzung vom 27.10.2024, Blatt 210 - 216 d. A. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.