Blinden- und Sehbehindertenverein der Städteregion Aachen e.V. 1907
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Aachen
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 1024
Gericht
Amtsgericht Aachen
Letzte Eintragung
22.05.2023
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder von ihnen ist alleine zur Vertretung des Vereins berechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Kerstin Stettner
Stolberg
Vorstand
Georg Blümer
Aachen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.03.1949 zuletzt geändert am 25.10.2003
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2008 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Der Vorstand), § 11 (Wahl und Amtsdauer des Vorstandes) und § 12 (Sitzung und Beschlüsse des Vorstandes) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 31.10.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. Weiterhin wurde eine Änderung in § 5.2 (Mitgliedesbeitrag), in § 9 (Vorstand) und in § 10 (Zuständigkeit des Vorstands) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2023 hat die Neufassung der Satzung, darunter die Änderung des Vereinsnamens und der allgemeinen Vertretungsbefugnis, beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.09.1950 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.11.2004.
Satzung Bl. 43-51 Beschluss Bl. 41a
Nach Neuwahl:
Beschluss Bl.6-9 Bd III d.A. Neue Satzung Bl. 14-22 Bd III d.A.
Beschluss Blatt 56-58 der Akten Band III Satzung Blatt 59-66 der Akten Band III
Beschluss Blatt 62 der Akten Band IV Satzung Blatt 78-83 der Akten Band IV
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.