Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Stuttgart
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 2298
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
06.09.2023
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand kann für die Besorgung der laufenden Geschäfte Geschäftsführer als besondere Vertretung im Sinne § 30 BGB bestellen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jürgen Sommer
Lonsee
Vorstand
Arne Jöns
Fellbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.05.1910 zuletzt geändert am 22.09.2001
Die Vertreterversammlung vom 04.06.2005 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck und Aufgabe), 3 (Gliederung), 4 (Mitgliedschaft, Stimm- und Wahlrecht), 5 (Entstehung und Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Organe), 8 (Vertreterversammlung), 9 (Außerordentliche Vertreterversammlung), 10 (Vorstand), 11 (Vertretung, Geschäftsführung), 12 (Verwaltungsrat), 13 (Beurkundung) und 15 (Auflösung und Anfallberechtigung) sowie die Streichung des § 16 (Einschränkungsklausel) beschlossen.
Die Delegiertenversammlung vom 10.11.2007 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgabe), § 15 (Auflösung und Anfallsberechtigung), § 4 Mitgliedschaft, Stimm- und Wahlrecht), § 6 (Beiträge) und § 12 (Verwaltungsrat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.09.2009 hat die Änderung der Satzung in §§ 3 (Gliederung), 4 (Mitgliedschaft), 6 (Beiträge), 8 (Delegiertenversammlung), 9 (außerordenrliche Delegiertenversammlung), 10 (Vorstand) und 12 (Verwaltungsrat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.07.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 S. 1 (Name und Sitz) und § 5 Abs. 3 (Entstehung und Beendigung der Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgabe) und § 15 (Auflösung und Anfallsberechtigung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.06.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Delegiertenversammlung vom 23.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Auflösung und Anfallberechtigung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 2307.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.08.2005.