Die Übernahme und Durchführung von Berufsaufgaben der freischaffend (unabhängig und eigenverantwortlich) tätigen Architekten im Sinne des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes (HASG), insbesondere die Aufgaben der gestaltenden, technischen und wirtschaftlichen Planung von Bauwerken, die Beratung und Betreuung des Auftraggebers in den mit der Planung und ihrer Durchführung zusammenhängenden Fragen einschließlich der Überwachung der Ausführung, die koordinierende Lenkung der Planung und Ausführung, die Rationalisierung von Planung und Plandurchführung sowie die Leitung und Beaufsichtigung von Baumaßnahmen im Rahmen der HOAI. Ausgeschlossen sind die gewerbliche Ausführung von Bauten und die Übernahme von Bauträgeraufgaben sowie insbesondere die gewerbsmäßige Vermittlung von Grundstücken und die Finanzierung von Bauvorhaben.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Olaf Fritz
Reichelsheim (Wetterau)
Einzelprokura Prokurist(in)
Benjamin von Zehmen
Friedberg (Hessen)
Einzelprokura Zweigniederlassung
blfp planungs GmbH, Niederlassung Gießen
Gießen
Geschäftsführer(in)
Claudia Moser
Nidda
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Andreas Schmitt
Bad Nauheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Günter Gondolf
Hungen
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 06.08.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag vom 28.06.1993 zuletzt geändert am 12.11.1998
Die Gesellschafterversammlung vom 6.12.2001 hat die Änderung der Firma unter entsprechender Änderung des § 1 des Gesellschaftsvertrages sowie die Änderung bzw. Neufassung der §§ 3 (Stammeinlagen), 8 (Gesellschafterversammlung), 13 (Ausscheiden aus der Gesellschaft), 15 (Übergang der Geschäftsanteile) und 16 (Ergebnisbeteiligung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlungen vom 12.12.2007 und vom 10.03.2008 haben eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und damit insbesondere eine Änderung in §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie § 10 (Jahresabschluss) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2017 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 354,06 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2018 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand), § 3 (Gesellschafter), § 12 (Jahresabschluss, Ergebnisverwendung) und 14 (Ausscheiden aus der Gesellschaft) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 (Firma) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.