Handelsregister · VR 531440

Chronologischer Auszug

Blender e.V. · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Blender e.V.

b)
Eislingen
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den 1. Vorsitzenden, Schriftführer und Kassenwart
vertreten.
Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Bei Rechtsgeschäften über 500,00 EUR bedarf es der
Zustimmung von zwei Vorstandsmitgliedern, bei
Rechtsgeschäften über 2.000,00 EUR der Zustimmung
aller Vorstandsmitglieder.

b)
1. Vorsitzender:
Dinges, Thomas, Ottenbach, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Günther, Immanuel, Ebringen, *XX.XX.XXXX
Kassenwart:
Herzog, Julian, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 10.07.2011 zuletzt geändert am 24.08.2012
a)
06.05.2014
Scheuermann

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.05.2014.

Tag der ersten Eintragung:
11.09.2012

Satzung:
Blatt 14
2b)
Nicht mehr
Schriftführer:
Günther, Immanuel, Ebringen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführer:
Baintner, Peter, München, *XX.XX.XXXX
a)
02.08.2016
Kessler
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind
mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.

b)
Nicht mehr 1. Vorsitzender, nun bestellt als
Liquidator:
Dinges, Thomas Paul, Tübingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr Kassenwart, nun bestellt als
Liquidator:
Herzog, Julian, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr Schriftführer, nun bestellt als
Liquidator:
Baintner, Peter, München, *XX.XX.XXXX
b)
Der Verein ist aufgelöst.
a)
16.11.2021
Maier

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.