Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass eine Kreditaufnahme sowie Eingehen von Verpflichtungsgeschäften, die einen Umfang von 2.500.- Euro übersteigen, nicht erlaubt ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Thilo Seibt
Berlin
274
Peter Krabbe
Berlin
274
Carola Thielecke
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Satzung zuletzt geändert am: 2003-01-20
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