Der Verein wird vertreten durch mindestens 3 Mitglieder des Vorstandes, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende. Rechtsgeschäfte sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung bzw. eine 3/4-Mehrheit des Vorstandes vorliegt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Mehrheit der 5 Vorstandsmitglieder, darunter jedoch der 1. oder der 2. Vorsitzende oder der Geschäftsführer anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Franz Zauke
Herne
Vorstand
Georg Siebler
Herne
Vorstand
Gisela Göring
Herne
Vorstand
Detlef Häppe
Herne
Vorstand
Horst Kuhnhenne
Herne
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.04.1989
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.06.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Herne VR 339) getreten. Freigegeben am 12.08.2009.
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