Handelsregister · VR 21043

Chronologischer Auszug

Blasorchester Sprendlingen e.V. · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Blasorchester Sprendlingen e.V.

b)
Sprendlingen
a)
Der Vorstand besteht aus dem ersten und dem zweiten
Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Erster Vorsitzender:
Schneider, Manfred, Sprendlingen
Zweiter Vorsitzender:
Schömel, Kay, Sprendlingen
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 12.07.1997
a)
18.07.2006
Verge

b)
Tag der ersten Eintragung:
16.03.1998

Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger
Konzentration der
Registergerichte zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes des
Amtsgerichtes Bingen am Rhein
VR 1043 getreten.
Freigegeben am 18.07.2006.
2b)
Nicht mehr
erster Vorsitzender:
Schneider, Manfred, Sprendlingen
Nicht mehr
zweiter Vorsitzender:
Schömel, Kay, Sprendlingen
erster Vorsitzender:
Wolf, Ingo, Wöllstein, *XX.XX.XXXX
zweiter Vorsitzender:
Botens, Michael, Partenheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Der
Vorstand) und § 13 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
a)
23.07.2012
Lotz

b)
Bl. 26 - 48
3a)
Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 08.06.2018 wurde ein neuer § 8
(Datenschutz) eingefügt. Die Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen wurde
angepasst.
a)
28.08.2018
Bez

b)
Bl. 54 - 65 d. A.
Satzung Bl. 62 ff. d. A.
4b)
Nicht mehr
erster Vorsitzender:
Wolf, Ingo, Wöllstein, *XX.XX.XXXX
erste Vorsitzende:
Joos, Beate Hannelore, Sprendlingen, *XX.XX.XXXX
a)
11.03.2022
Peter

b)
Blatt 71 ff. d. Akte
(Fall 4)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.