Handelsregister · VR 10225 früher Amtsgericht Kamen
Chronologischer Auszug
Blasorchester Musikfreunde "Westfalen-Echo" Kamen 1985 e.V. · Amtsgericht Hamm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Blasorchester Musikfreunde "Westfalen-Echo" Kamen 1985 e.V. b) Kamen | a) Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der erste Vorsitzende oder der erste Geschäftsführer vertreten. Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als eintausend Deutsche Mark belasten, ist der erste Geschäftsführer, berechtigt. Vor dem Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als eintausend Deutsche Mark belasten, ist die Zustimmung des Vorstands und des Vereinsausschusses erforderlich. Eine den Verein bindende Zusage zur Teilnahme an Veranstaltungen darf nur abgegeben werden, wenn die aktiv Musizierenden zuvor mit der absoluten Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen dem jeweiligen Termin zugestimmt haben. b) 1. Geschäftsführer: Fleißig, Uwe, Verwaltungsangestellter, Kamen 1. Vorsitzende: Büscher, Vanessa, Kamen, *XX.XX.XXXX 1. Kassierer: Dr. Weis, Bernhard, Kamen, *XX.XX.XXXX 1. Schriftführerin: Knopp, Britta, Kamen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 22.06.1985 zuletzt geändert am 14.03.2003 | a) 09.10.2009 Lenz b) Tag der ersten Eintragung: 15.10.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Kamen VR 225) getreten. Freigegeben am 09.10.2009. |
| 2 | b) Nicht mehr 1. Schriftführerin: Knopp, Britta, Kamen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Schriftführer: Michael, Helmut, Hamm, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Vereinsauflösung) beschlossen. | a) 24.10.2017 Pöter b) satz.-änd. Beschl. Bl. 115 d. A. Satzung Bl. 119 ff. d. A. | |
| 3 | a) Von Amts wegen berichtigt: Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der erste Vorsitzende oder der erste Geschäftsführer vertreten. Vor dem Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als fünfhundert Euro belasten, ist die Zustimmung des Vorstands und des Vereinsausschusses erforderlich. Eine den Verein bindende Zusage zur Teilnahme an Veranstaltungen darf nur abgegeben werden, wenn die aktiv Musizierenden zuvor mit der absoluten Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen dem jeweiligen Termin zugestimmt haben. | a) 29.11.2017 Maschke |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.