Handelsregister · VR 140052
Chronologischer Auszug
Blasorchester DIE ORIGINAL CALENBERGER e. V. · Amtsgericht Hannover
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Blasorchester Die Original Calenberger b) Gehrden | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassenwart und der Jugendwart. Vertretungsberechtigt ist der 1. oder der 2. Vorsitzende zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtshandlungen, die den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen Dritter gegenüber von mehr als 3.000,00 DEM verpflichtet, sind nur mit Genehmigungsbeschluss des erweiterten Vorstandes möglich. Zum erweiterten Vorstand gehören: Noten- und Gerätewart, stellvertretender Schriftführer, stellvertretender Kassenwart, Konzertmeister, Pressewart und 2 Beisitzer. b) 1. Vorsitzender: Matthias, Otto, Maschinenbaumeister, Ronnenberg 2. Vorsitzender: Weigmann, Frank, Isernhagen, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Hohmann, Thomas, Gehrden, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Jecht, Fritz, Rentner, Gehrden Jugendwart: Westphal, Bernd, Dreher, Gehrden | a) eingetragener Verein Satzung vom 04.03.1973 zuletzt geändert am 27.04.1999 | a) 26.09.2006 Schröter b) Tag der ersten Eintragung: 13.02.1974 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.09.2006. |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen neu vorgetragen: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Rechtshandlungen, die den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen Dritter gegenüber von mehr als 3.000,00 DEM verpflichten, sind nur mit Genehmigungsbeschluss des erweiterten Vorstandes möglich. b) Nicht mehr Schriftführer: Hohmann, Thomas, Gehrden, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Schmedes, Dirk, Hemmingen, *XX.XX.XXXX Jeweils personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Jecht, Fritz, Gehrden, *XX.XX.XXXX Vorstand: Westphal, Bernd, Gehrden 1. Vorsitzender: Matthias, Otto, Ronnenberg, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Weigmann, Frank, Isernhagen, *XX.XX.XXXX | a) 25.04.2007 Stöber | ||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: Jecht, Fritz, Gehrden, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Kassenwart: Schmedes, Dirk, Hemmingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführer: Hobein, Manfred, Barsinghausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Jugendwart: Hebemeyer, Frank, Barsinghausen, *XX.XX.XXXX | a) 01.08.2013 Paix | ||
| 4 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Matthias, Otto, Ronnenberg, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: 1. Vorsitzender: Weigmann, Frank, Isernhagen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzende: Wolf, Antje, Hemmingen, *XX.XX.XXXX | a) 27.05.2015 Paix | ||
| 5 | a) Blasorchester DIE ORIGINAL CALENBERGER e. V. | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und dem Jugendwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Rechtshandlungen, die den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen Dritter gegenüber von mehr als EUR 5.000,00 verpflichten, sind nur mit Genehmigungsbeschluss des erweiterten Vorstandes möglich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.01.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Vereinsname und Sitz) und mit ihr die Änderung der Schreibweise des Vereinsnamens beschlossen. Ferner wurde die Änderung der §§ 2 (Vereinszweck - Gemeinnützigkeit), 5 (Mitglieder), 14 (Vorstand), 16 (Geschäftsbereich des Vorstandes), 22 (Beisitzer), 23 (Stellvertretender musikalischer Leiter), 24 (Musikalischer Leiter) und 27 (Inkrafttreten und Änderung) beschlossen. | a) 31.05.2016 Paix b) Satzung Blatt 37-42 der Akten |
| 6 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Rechtshandlungen, die den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen Dritter gegenüber von mehr als EUR 5.000,00 verpflichten, sind nur mit Genehmigungsbeschluss des erweiterten Vorstandes möglich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.01.2016 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Vorstand) beschlossen. | a) 23.02.2017 Paix b) Satzung Blatt 62-67 Band II der Akten | |
| 7 | b) Nicht mehr Jugendwart: Hebemeyer, Frank, Barsinghausen, *XX.XX.XXXX | a) 12.08.2019 Paix | ||
| 8 | b) Nicht mehr Kassenwart: Schmedes, Dirk, Hemmingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kassenwartin: Schleicher, Claudia, Seelze, *XX.XX.XXXX | a) 03.04.2024 Bödrich |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.