Handelsregister · VR 260611

Chronologischer Auszug

Blasmusikverband Rems-Murr e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Blasmusikverband Rems-Murr e.V.

b)
Waiblingen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Kreisverbandsvorsitzenden und dem stellvertretenden
Kreisverbandsvorsitzenden. Jeder ist
alleinvertretungsberechtigt. Beschlüsse des Vorstandes
werden mit Stimmenmehrheit gefaßt. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
Kreisverbandsvorsitzenden.

b)
Verbandsgeschäftsführerin - gleichzeitig auch
besonderer Vertreter gem. § 30 BGB:
Striegel-Vaihinger, Iris, Weinstadt, *XX.XX.XXXX
Kreisverbandsvorsitzender:
Mößner, Armin, Murrhardt, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender:
Hamann, Klaus, Aspach, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 24.11.1979 zuletzt geändert am 19.11.2011
a)
30.09.2014
Sproll

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
30.09.2014.
Tag der ersten Eintragung:
12.05.1980
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 103
2b)
Bestellt als
Kreisverbandsvorsitzender:
Klingler, Stefan, Waiblingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender:
Loup, Florian, Plüderhausen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kreisverbandsvorsitzender:
Mößner, Armin, Murrhardt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender:
Hamann, Klaus, Aspach, *XX.XX.XXXX
a)
06.02.2020
Abele
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Verbandsvorsitzenden und dem stellvertretenden
Verbandsvorsitzenden. Jeder ist
alleinvertretungsberechtigt.

Die Verbandsvorsitzenden können einen
Verbandsgeschäftsführer (besonderer Vertreter nach §
30 BGB) für Verwaltungsangelegenheiten bestellen.
b)
Bestellt als
Verbandsvorsitzende:
Häffner, Petra, Schorndorf, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Verbandsvorsitzender:
Lehar, Uwe, Welzheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kreisverbandsvorsitzender:
Klingler, Stefan, Waiblingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender:
Loup, Florian, Plüderhausen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
04.05.2021
Knezevic

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 12
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Verbandsvorsitzenden,dem stellvertretenden
Verbandsvorsitzenden und dem
Verbandsgeschäftsführer. Jeder ist
alleinvertretungsberechtigt.
a)
11.06.2021
Knezevic

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.