Handelsregister · VR 260611
Chronologischer Auszug
Blasmusikverband Rems-Murr e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Blasmusikverband Rems-Murr e.V. b) Waiblingen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Kreisverbandsvorsitzenden und dem stellvertretenden Kreisverbandsvorsitzenden. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Beschlüsse des Vorstandes werden mit Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Kreisverbandsvorsitzenden. b) Verbandsgeschäftsführerin - gleichzeitig auch besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: Striegel-Vaihinger, Iris, Weinstadt, *XX.XX.XXXX Kreisverbandsvorsitzender: Mößner, Armin, Murrhardt, *XX.XX.XXXX stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender: Hamann, Klaus, Aspach, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 24.11.1979 zuletzt geändert am 19.11.2011 | a) 30.09.2014 Sproll b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.09.2014. Tag der ersten Eintragung: 12.05.1980 Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 103 |
| 2 | b) Bestellt als Kreisverbandsvorsitzender: Klingler, Stefan, Waiblingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender: Loup, Florian, Plüderhausen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kreisverbandsvorsitzender: Mößner, Armin, Murrhardt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender: Hamann, Klaus, Aspach, *XX.XX.XXXX | a) 06.02.2020 Abele | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und dem stellvertretenden Verbandsvorsitzenden. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Die Verbandsvorsitzenden können einen Verbandsgeschäftsführer (besonderer Vertreter nach § 30 BGB) für Verwaltungsangelegenheiten bestellen. b) Bestellt als Verbandsvorsitzende: Häffner, Petra, Schorndorf, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Verbandsvorsitzender: Lehar, Uwe, Welzheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kreisverbandsvorsitzender: Klingler, Stefan, Waiblingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender: Loup, Florian, Plüderhausen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 04.05.2021 Knezevic b) Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 12 | |
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Verbandsvorsitzenden,dem stellvertretenden Verbandsvorsitzenden und dem Verbandsgeschäftsführer. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. | a) 11.06.2021 Knezevic |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.