Vorstand im Sinne § 26 BGB sind der Kreisverbandsvorsitzende, der/die stellvertretende/n Kreisverbandsvorsitzende_/n, der Geschäftsführer und der Kreisverbandskassier, jeweils allein vertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ralf Merz
Bisingen
Vorstand
Karl Edelmann
Dormettingen
Vorstand
Thorsten Hellstern
Bittelbronn
Vorstand
Jürgen Haak
Geislingen
Vorstand
Dietmar Müller
Geislingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.10.1978 zuletzt geändert am 19.03.2011
Die Mitgliederversammlung vom 20.02.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2018 hat die Änderung der Satzung (Jugendordnung) in § 7 (Der Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Der Kreisvorstand) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.05.2015.