Handelsregister · VR 302

Registerinformationen

Bläserphilharmonie der Stadt Blaustein / Musikverein Cäcilia Herrlingen e.V. · Amtsgericht Ulm

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Bläserphilharmonie der Stadt Blaustein / Musikverein Cäcilia Herrlingen e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Blaustein

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 302
Gericht
Amtsgericht Ulm
Letzte Eintragung
31.05.2024
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Christoph Michl

Blaustein

Vorstand

Rita Sommer

Blaustein

Vorstand

Daniel Hiller

Elchingen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 09.10.1954 mit Änderung vom 22.01.1955
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.02.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck), 3 (Mitgliedschaft), 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 5 (Ehrenmitgliedschaft), 6 (Organe), 7 (Die Generalversammlung), 8 (Der Vorstand), 9 (Der Vorsitzende), 10 (Der Vereinsausschuss), 11 (Die Geschäftsführung), 12 (Kassenführung), 13 (Veranstaltungen), 14 (Satzungsänderung) und 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 30.07.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.04.2006.
  • Tag der ersten Eintragung: 20.04.1955
  • Satzung: Blatt 180/183

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.