die Verwaltung eigenen Vermögens und deren Anlagen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Axel Bock
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Sandra Erhardt
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Tag der ersten Eintragung: 28.12.2004
Fall 1
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.06.2004 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.02.2009 geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Heikendorf (bisher: Amtsgericht Kiel, HRB 6948 KI) nach Hamburg beschlossen.
Formwechsel
Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit -und zwar Abtretung der Forderungen zugunsten der Produktion- und Vertriebs KAMPFFMEYER Nachf. GmbH gegenüber dem Geschäftsführer Werner Jörgen Bock in Höhe von 344.510,26 EUR und gegenüber der Deutsche Bank/Bordesholmer Sparkasse/HSH Nordbank in Höhe von insgesamt 3.783,22 EUR; beide gegen Übernahme der Pensionsverpflichtungen der Produktion- und Vertriebs KAMPFFMEYER Nachf. GmbH gegenüber dem Geschäftsführer Werner Jörgen Bock in Höhe von 79.501 EUR- auf Grund des Spaltungsplans vom 11.06.2004;07.10.2004;16.12.2004 und des Zustimmungsbeschlusses vom 11.06.2004;07.10.2004;16.12.2004. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Die Spaltung ist mit der am 28.12.2004 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.